Don Quichotte-Scheidegger (Affoltern/Schweiz):
Der Ritter von der traurigen Gestalt

Diese Seite richtet sich eigentlich nur an die Bevölkerung in Affoltern/BE/Schweiz und Umgebung. Sollten Sie beim Surfen im Netz durch Zufall auf diese Seite gekommen sein, erlaube ich mir, mich kurz vorzustellen: Dr. Peter Niehenke, wohnhaft in Deutschland und in der Schweiz, aktuell tätig als Psychotherapeut (Sexualtherapeut) und Coach, engagierter Bürgerrechtler (Kampf gegen die Missstände in der deutschen Justiz, siehe dazu weiter unten) und vor 20 Jahren Gründer der Bürgerinitiative Waldfkk (damals bekannt durch zahlreiche Fernsehbeiträge), deren Ziel es war, einen unbefangeneren (vernünftigen) Umgang mit Nacktheit zu fördern (Wahlspruch: "Wir schämen uns für die falschen Dinge!"). Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, klicken Sie hier, um auf meine persönliche Homepage zu kommen.

Wenn Sie diesem Link zu meiner Homepage folgen, werden Sie sehen, dass das Schicksal mir in meinem Leben einer Reihe schwerer Prüfungen auferlegt hat. Ich bin daran gewachsen.

Nun will das Schicksal anscheinend erneut einen 'Wachstumsschub' bewirken, schickt mir eine neue Prüfung. :-) Ich werde konfrontiert mit einer Mischung aus heuchlerischer Verklemmtheit, Unverschämtheit und Gewaltbereitschaft und, da wiederholt sich etwas in meinem Leben: Ich werde von der (in diesem Fall Schweizer) Justiz davor nicht geschützt!

Worum geht es?

Ich habe in Affoltern einen Nachbarn. Urs Scheidegger ist sein Name und er ist Telematiker von Beruf. Er sieht mich als seinen Feind. Das ist für mich eigentlich nichts Ungewöhnliches (ich habe mir zahlreiche Feinde gemacht, leider insbesondere in der Justiz) und ich kann damit gut umgehen, solange die Feinseligkeiten so ausgetragen werden, wie man das in Mitteleuropa im 21. Jahrhundert erwarten würde, nämlich auf der Grundlage von Argumenten und nicht durch Gewalt. Doch an diese Konventionen hält sich Urs Scheidegger leider nicht! Er verhält sich wie ein Ganove, versucht, mich einzuschüchtern. Wann immer ich ihm begegne, gruselt es mich ein wenig: Seine Gesichtszüge und seine Körpersprache erinnern mich nämlich an besonders primitive und unsympathische Filmganoven. Dieser Eindruck ist selbstverständlich subjektiv, aber sein Handeln passt leider sehr gut zu meiner Assoziation. Man findet im Netz bisher über ihn nicht viel. Ein Foto mit einem steifen Grinsen (dem missglückten Versuch, 'freundlich' zu wirken) findet man bei Sting. Wenn man bei GOOGLE nach "Urs Scheidegger, Affoltern" sucht, findet man den folgenden Hinweis ...:

Es geht um das "Recht auf Vergessen"...

... und man fragt sich unwillkürlich, was Urs Scheidegger uns denn da gern vergessen machen würde ...

Scheidegger führt seit vielen Jahren einen Kampf gegen mich und will mich buchstäblich "mit Gewalt" daran hindern, mein Hobby und meine 'Mission' (Freude an FKK in der Natur und Werbung für einen unbefageneren und natürlicheren Umgang mit - öffentlicher - Nacktheit) ungestört weiter verfolgen zu können. Wie er vor Gericht (siehe dazu weiter unten) betonte, findet er, dass ich mich als "Gast" in der Schweiz besonders "respektvoll" zu verhalten hätte, und damit meint er, dass ich mich seinen heuchlerisch-verklemmten Moralvorstellungen zu unterwerfen hätte. Da ich diesem absurden Ansinnen selbstverständlich nicht entspreche, schreckt er auch vor Gewalt nicht zurück. Um diese Gewaltbereitschaft, die Verweigerung des Schutzes durch die Schweizer Justiz und seine heuchlerische Verklemmtheit soll es in diesem Beitrag gehen.

Dabei fing alles vor mehr als 10 Jahren noch so angenehm und vielversprechend an: Er und seine Familie hatten das Haus meiner verstorbenen Nachbarn gekauft und wurden so mit ihren Kindern unsere neuen Nachbarn. Zu dieser Zeit fand Don Quichotte-Scheidegger mein Nacktlaufen noch "cool" und seine kleinen Kinder (allesamt Mädchen) verkehrten regelmässig bei mir. Auch sie fanden es cool, dass ich den ganzen Tag über nackt war und wollten (und bekamen) Fotos aus Fernsehauftritten von mir als Nacktläufer (damals gab es zahlreiche Fernsehsendungen über mich und meine Bewegung Bürgerinitiative Waldfkk), die sie dann ihren Schulfreundinnen und -freunden zeigen konnten und wollten.

Dieses vertraute Verhältnis bekam einen Riss durch ein (aus heutiger Sicht tragisches) Missverständnis: Ich liebe Kinder sehr und kann sehr gut mit Kindern. Ich jage mit ihnen durch den Garten, robbe durch das Gras, schiesse mit einem Holzgewehr und lasse mich damit erschiessen usw. Wenn ich mit Kindern spiele, verlasse ich die "Rolle des Erwachsenen" (beinahe) vollständig, was Kinder unglaublich toll und Erwachsene eher befremdlich finden. - Viele Kinder lieben z. B. Geisterbahnen und lieben es ganz generell, sich ein klein wenig zu gruseln. Sie fanden daher mein "Vampir-Spiel" immer besonders lustig, bei dem ich einen Vampir spielte, der ihnen ihr Blut aussaugen will. Alle Kinder reagieren reflexartig in gleicher Weise: Sie ziehen den Kopf ein, so dass der Vampir nicht in ihren Halt beissen kann. Anders die 8jährige Tochter Scheideggers! Sie liess sich in meinen Arm fallen und hielt mir ihren Hals zum Zubeissen hin. Ich "biss" dann symbolisch in ihren Hals, aber selbst dieser zarte symbolische "Biss" hinterliess auf ihrer kindlich-zarten Haut eine Verfärbung, die Scheidegger als "Knutschfleck" interpretierte.

Obwohl die gesamte Szene ja in aller Öffentlichkeit (im Freien) stattgefunden hatte und damit schon von den Umständen her ein sexueller Hintergrund ausgeschlossen werden konnte, machte Urs Scheidegger aus der Sache einen Riesenskandal. Ich konnte mir damals seine krasse Überreaktion nur damit erklären, dass er eine panischen Angst hatte, die Leute (Verwandte/Freunde/Lehrer) könnten argwöhnen, dass er selbst seiner kleinen Tochter diesen "Knutschfleck" beigebracht hat. - Warum nur diese Panik?

Ich kann seine damalige Irritation zwar gut verstehen und hätte es auch sehr gut verstanden, wenn er seinen Kindern fortan aus Gründen der Vorsicht den Verkehr mit mir verboten hätte. Aber Scheidegger liess es damit ja nicht bewenden: Es entwickelte sich bei ihm ein unglaublicher Hass, der jeden Psychotherapeuten (und ich bin Psychotherapeut, genauer gesagt: Sexualtherapeut) sehr nachdenklich machen würde. Er startete einen regelrechten Feldzug gegen mich und meine öffentliche Nacktheit, begegnete mir fortan mit ässerster Feindseligkeit und mein Nacktlaufen, dass er vorher noch "cool" gefunden hatte, war plötzlich wie "des Teufels". Das Heuchlerische an seinem Verhalten besteht darin, dass er heute, buchstäblich mit Gewalt, ein Verhalten bekämpft, dass er eigentlich ja "cool" findet. Wieso 10 Jahre nach diesem unglücklichen Vorfall noch immer dieser Hass?

Mir fällt dazu nur eine psychologische Wahrheit ein, die ich meinen Studierenden immer warnend ans Herz lege:
Man sucht niemanden hinter einer Hecke, hinter der zu sitzen man sich für sich selbst nicht vorstellen könnte.
Wäre das anders, käme man gar nicht auf die Idee, dass man sich "hinter dieser Hecke" evtl. auch verstecken könnte :-) - man nennt diesen Mechanismus in der Psychologie Projektion
In anderen Worten:
Unterstellungen/Verdächtigungen sagen mehr über den, der unterstellt, als über den, der Opfer dieser Unterstellungen ist ...

Über 10 Jahre sich immer weiter aufstauender Hass gegen den Nacktläufer

Man muss nicht viel von Psychologie verstehen, um es mindestens eigenartig zu finden, dass ein solcher Vorfall, so irritierend er ja zu Beginn auch gewesen sein mag, bei Scheidegger zu einem sich immer weiter steigernden Hass führte. Ich bin seit mehr als 20 Jahren als "der Bluttler" bekannt (so nennen mich die Kinder in Affoltern, kommt von dem Wort 'füdliblutt', was so viel wie 'mit nacktem Hintern' bedeutet) und es gibt zahlreiche Fernsehsendungen über mich. In diesen 20 Jahren ist nie irgendetwas vorgefallen, was einen solchen monströsen Verdacht, wie Urs Scheidegger ihn scheinbar hegt, rechtfertigen könnte. Hatte ich zu Beginn noch ein gewisses Verständnis für sein Verhalten, wich dieses Verständnis daher nach und nach einer immer stärker werdenden Genervtheit. Das wurde dadurch verstärkt, dass Scheidegger begann, mich zu bedrohen (mir z. B. Prügel anzudrohen, sowohl von ihm selbst als auch von anderen). Er führte sich mehr und mehr auf wie ein Ganove, also mit den für Ganoven typischen Drohgebärden. So kam er, wenn er mir irgendwo begegnete, in drohender Körperhaltung auf mich zu und stoppte erst eine Armlänge vor mir, so dass ich nicht sicher sein konnte, ob er jetzt nicht doch zu einem Schlag ausholt. - Ich begann daher, von allen meinen Spaziergängen Ton- und/oder Videoaufnahmen zu machen, um evtl. Angriffe auf diese Weise dokumentieren zu können. Meine Frau wurde Zeugin von einigen dieser Nachstellungen. So verfolgte er uns beide einmal mit seinem Auto, und jeder Fachmann würde aus dem Video, das ich von unserem Aufeinandertreffen angefertigt habe, unschwer erkennen, dass er alkoholisiert und/oder stoned war. Übrigens: Ich habe ihn seit Wochen nicht mehr selbst sein Auto fahren sehen. Auch zum Prozess, von dem hier berichtet wird, hat er sich von einer seiner Töchter chauffieren lassen. Warum nur ...?

Ein gewaltbereiter Angreifer bedroht den Nacktläufer.
Der Nacktläufer wehrt sich gegen seinen Angriff mit Pfefferspray.
Die Richterin verurteilt aber nicht etwa den Aggressor, sondern das Opfer!

In spaziere gern sowohl bei Sonnenschein als auch bei Regen, sowohl im Sommer als auch im Winter nackt! So tat ich es auch am 28.11.2020. An diesem Tag eskalierte der bizarre Kampf Scheideggers gegen den Nacktläufer in bisher nie dagewesener Weise.

Lesen Sie die Strafanzeige gegen Scheidegger wegen versuchtem Raub, Nötigung und Sachbeschädigung

Wenn der Nacktläufer gedacht hätte, von Polizei und Justiz vor Aggressoren und Gewalttätern geschützt zu werden, dann hätte er sich gründlich verrechnet - aber das hat er in Wahrheit gar nicht erwartet, auch nicht in der Schweiz:

Der Nacktläufer bekommt niemals vor einem Gericht Recht, das ist in der Schweiz nicht anders als in Deutschland.

Es wurden in den zurück liegenden Jahren im Zusammenhang mit meiner öffentlichen Nacktheit eine Reihe von Bußgeldern wegen "unanständigen Benehmens" (kann mit einem Bußgeld von CHF 90 geahndet werden) gegen mich verhängt. Alle diese Bußgeldbescheide sind eigentlich reine Behördenwillkür, denn was "unanständig" ist, entscheidet nicht der Bauch irgendeines Behördenmitarbeiters und auch nicht irgendeiner Richterin, sondern darüber entscheidet die Mehrheit der Bevölkerung. Es kann nicht etwas unanständig genannt werden, was die Leute mehrheitlich aber gar nicht unanständig finden! Minderheitenmeinungen sind irrelevant. Würden Minderheitenmeinungen dabei berücksichtigt werden müssen, müssten Frauen ausserhalb des Hauses einen Schleier tragen, denn es gibt eine Minderheit in diesem Lande (viele Muslime), die finden es unanständig, wenn sich Frauen in der Öffentlichkeit nicht verschleiern.

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat nachweislich mit meiner (öffentlichen) Nacktheit aber absolut kein Problem, wie durch die zahlreichen Fernsehbeiträge über mich eindrucksvoll dokumentiert wird.


Komplizinnen in seinem lächerlichen Kampf

Staatsanwältin Eva Haeberli-Vogelsang

Bei dieser Dame meine ich schon in ihren Gesichtszügen erkennen zu können, dass sie jedenfalls mal keine Freundin des Nacktläufers werden könnte.
Sie erließ gegen mich einen Strafbefehl wegen des Einsatzes von Pfefferspray, stellte das Verfahren gegen den Aggressor aber ein! Muss man noch mehr sagen? - Ihr Strafbefehl strotzt auch nur so von Empathie für den verklemmten Teil der (Emmentaler) Bevölkerung. :-)

Ein Klick auf den Zeitungsausschnitt führt zum Originalartikel


 
Lesen Sie, mit welchen 'Argumenten' Staatsanwältin Haeberli meine Vorwürfe gegen Urs Scheidegger abschmetterte: Einstellungsbescheid-StAin-Haeberli

Dieser Einstellungsbeschluss ist ein Skandal, er ist geradezu eine Einladung zur Gewaltanwendung gegen mich, denn man muss keine Angst haben, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, jedenfalls mal nicht von dieser Staatsanwältin! - Ich habe trotz dieser skandalösen Argumentation darauf verzichtet, gegen diesen Einstellungsbeschluss vorzugehen, weil Scheidegger durch die behördlichen Maßnahmen offenbar so weit eingeschüchtert zu sein schien, dass ich mein eigentliches Ziel, das ich mit meiner Anzeige verfolgt hatte (nämlich seine dauernden Bedrohungen und Belästigungen zu stoppen) bereits erreicht hatte.

Doch mit diesem Skandal nicht genug. Nicht nur, dass der Aggressor ungeschoren davon kommen soll. Nein, das Opfer soll statt dessen bestraft werden!

Als ich den Strafbefehl las, traute ich meinen Augen nicht. Ich wurde wegen des Einsatzes von Pfefferspray, mit dem ich mich gegen den versuchten Raub zu wehren versuchte, zu Fr. 300 Strafe verurteilt.
Das macht mich noch immer fassungslos.

Lesen Sie meine Stellungnahme/meine Beschwerde gegen diesen Strafbefehl: Einsprache-gg-Strafbefehl-Haeberli


Gerichtspräsidentin Julia Eggli

Ein Klick auf den Zeitungsausschnitt führt zum Originalartikel


Gerichtspräsidentin Eggli hatte alle Chancen, es wieder zu "richten", der Fairness und der Vernunft zur Geltung zu verhelfen. Wie heißt es doch so schön in ihrer Selbstdarstellung: "... den gesunden Menschenverstand nicht aus den Augen zu verlieren"

Aber sie scheiterte.

Sie war einfach zu feige, dem "Nacktläufer" Recht zu geben.

Wie stünde sie vor ihrer Kollegin, Staatsanwältin Haeberli, da? Täglich hat sie mit ihr zu tun! Wie stünde sie vor all den anderen Kolleginnen und Kollegen da? Und für die Wiederwahl als Richterin (für die deutschen Leser: In der Schweiz werden die Richter auf Zeit gewählt) wäre es auch nicht gut ...

Das Arbeitsgebiet von Juristen sind Regeln ...

Im Rahmen meiner Tätigkeit als leitender Redakteur des Beschwerdezentrums und als Initiator der Richterdatenbank habe ich mehr als 100 Prozessen als Prozessbeobachter beigewohnt. Der Juristenstand zeichnet sich ja nicht gerade durch Innovationsgeist aus, Juristen tendieren eher zum 'Bewahren'. Das Arbeitsfeld der Juristen sind halt Regeln, und Juristen haben eine tiefe Empathie für alle Menschen, die an Regeln sehr hängen (ein 'Nacktwanderer' hat es bei Polizisten und Juristen daher selbstverständlich schwer). Und in der Tat: Regeln sind für das zwischenmenschliche Zusammenleben ja auch unverzichtbar! Aber ohne "Regelbrecher" hätten wir noch immer eine Monarchie, würden Arbeitnehmer noch immer hemmungslos ausgebeutet, wäre ein uneheliches Kind (man nannte es früher eine "Schande") noch immer ein Grund für einen Suizid junger von ihren Eltern verstoßener Mädchen/Frauen usw.

... aber es sind fast immer 'Regelbrecher', die die gesellschaftliche Entwicklung in Richtung mehr Humanität voran bringen, 'Barbarei' beenden!

Man darf daher niemals 'regelversessen' werden, muss Regeln immer wieder in Frage stellen, denn es gibt eben viele blödsinnige, menschenversachtende oder oder auch nur unverschämte Regeln (Beispiel Wilhelm Tell: "Siehst du den Hut dort auf der Stange ...").

Selbstverständlich gibt es bei den Juristen Ausnahmen, Ausnahmetalente sozusagen, Juristen, die in Prinzipien denken können und die Prinzipien hinter der Rechtsprechung verstanden und verinnerlicht haben. Man findet solche Ausnahmen in Deutschland ab und zu beim Bundesverfassungsgericht (aber auch dort gibt es Feiglinge und 'Idioten', wie das Schandurteil gegen Homosexuelle aus dem Jahre 1957 belegt, ein Urteil, das heute eindeutig als Menschenrechtsverletzung eingestuft wird ...). Grausige Beispiele für unfähige Juristen und die Missstände in der (deutschen) Justiz habe ich als Leiter und Initiator der Richterdatenbank im Rahmen meines bürgerrechtlichen Engagements vor Jahren zu dokumentieren versucht - und die Rache der Justiz ließ nicht lange auf sich warten.

Gerichtspräsidentin Eggli war sehr freundlich und korrekt. Aber man spürte deutlich, wie sie händeringend nach irgendeinem Aufhänger, einem argumentativen Dreh suchte, um den Nacktläufer auf jeden Fall verurteilen zu können und ihrer Kollegin damit eine Blamage zu ersparen. Sie machte nicht den Eindruck, als ob sie einen Affekt gegen den Nacktläufer hätte. Sie nahm halt einfach in Kauf, dass er das Opfer ihrer Prioritäten wurde, und ihre Priorität lag nicht darin, Menschen wie den Nacktläufer vor Aggressoren zu schützen. Sie nahm lieber in Kauf, dass ihr Urteil von der nächsten Instanz gekippt wird, denn das muss sie dann gegenüber ihrer Kollegin nicht mehr vertreten/rechtfertigen. Sie schwadronierte von den hohen Anforderungen, die an die Berechtigung zu einer Notwehr-Handlung gestellt würden, dass der Gesetzgeber hohe Hürden aufgerichtet habe. Die Essenz ihrer Ausführungen kann man eigentlich nur so zusammen fassen:
"Man darf sich erst wehren, wenn man sich gar nicht mehr wehren kann, weil man nämlich den ersten Schlag schon erhalten hat."

Der Nacktkäufer muss sich halt gefallen lassen, dass ein Aggressor sich ihm in den Weg stellt und ihm den Zugang zu seinem Grundstück verwehrt (durch Augenzeugin beweisbar!), er muss sich gefallen lassen, dass ein Aggressor sich ihm mit wutverzerrtem Gesicht auf Armeslänge nähert und ihm das Smartphone zu entreissen versucht (weil seine Straftat nicht filmisch dokumentiert werden soll). Er muss den Angreifer in diesem nur Sekunden währenden Ablauf erst noch WARNEN, mit der Anwendung von Pfefferspray drohen, bevor er sich wehren darf. Welch unsinnige Forderung! - Der Aggressor aber hat nichts zu befürchten: Er wird nicht einmal für die in seinem Verhalten liegende Nötigung zur Rechenschaft gezogen.
Schweizer Verhältnisse halt. Einfach erbärmlich!! :-(

 

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