Aus meiner Biografie(Ausführliche biografische Fakten finden Sie in meinem Facebook-Profil)Wenn Sie Facebook nicht mögen, hier mein BLOG, der sich allerdings nur mit meiner neuen Passion (UFOs/UAPs) beschäftigt).
Die berufliche Seite: Astrologe und PsychotherapeutStaatl. zugelassenes Fernstudium für die Ausbildung zum BerufsastrologenAutor von 'Astrologie - Eine Einführung' (Reclam 1984) "Ich mag keine Krämerseelen" (Interview in der Zeitschrift MERIDIAN 12/2003) Entfremdung: Der Verrat des Deutschen Astrologen-Verbandes an seinen ursprünglichen Zielen Meine aktuellen AktivitätenForschungsleiter AFEGA Research Group Siehe auch den AFEGA Anti-Aging-Shop
Das bürgerrechtliche EngagementGrüder des Internetportals 'Beschwerdezentrum' (derzeit nicht mehr online, Link führt zu archive.org)(Dieser Artikel veranschaulicht, wie gefährlich dieses Engagement ist - auch in einem Land wie Deutschland ...) Die 'Richterdatenbank': Das brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums Rache der Justiz:Die längste jemals in Deutschland vollstreckte Ordnungshaft (17 Monate) wegen des (unterstellten) Betriebs eines Verbraucherschutz-Portals im InternetGefärlich, richtig gefäehrlich wurde es, als ich ein Verbraucherschutzportal in das Beschwerdezentrum integrierte:
ZusammenfassungDie (deutsche) Justiz (und damit der deutsche Staat) hat sich eines monströsen Verbrechens an mir schuldig gemacht: Er sperrte mich unter Missachtung des Gesetzes (das verlangt, dass mir meine Schuld nachgewiesen werden muss) aufgrund eines Zivilprozesses (und damit ohne die mir nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zustehenden Rechtsmittel und die strengen Anforderungen, die in einem Strafprozess gelten würden), vor allem aber unter extremem Missbrauch des Ordnungsrechts ("Ordnungshaft ist eine kurzzeitige Haftstrafe ..." - in keinem anderen europäischen Land gibt es soetwas: OrdnungsHAFT) 17 Monate lang ins Gefängnis, weil ich Betrüger in einem Internetportal (das Verbraucher vor solchen Betrügern schützen sollte) als Betrüger bezeichnet habe. Die Justiz hat Kriminelle geschützt und den, der gegen diese Kriminellen vorging, ins Gefängnis gesteckt. Und was das Schlimmste ist: Das Bundesverfassungsgericht hat sich zum Komplizen dieser Kriminellen und Unterstützer dieser Menschenrechtsverletzung gemacht, indem es die von mir eingereichte Verfassungsklage nicht zur Entscheidung annahm. Aber das BVG hat ja nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte menschenrechtsverachtende Schandurteile gefällt, die den Ideologien im Dritten Reich zur Ehre gereicht hätten! (Das Schandurteil zur Homosexualität in den 50er Jahren des letzten Jahrzehnts)Nein, das Bundesverfassungsgericht verdient keinen besonderen Respekt, die ,Hochachtung' vor dieser Institution ist völlig unangebracht! Die Menschen, die dort urteilen, sind ganz gewöhnliche Menschen mit all ihren Vorurteilen und psychischen Macken. Selbstverständlich handelt es sich um eine sinnvolle, ja unverzichtbare Institution, denn es geht nun einmal nicht anders: Irgendjemand muss das letzte Wort haben, endgültig entscheiden. Aber mt dem Amt kommt nicht automatisch auch die dazu notwendige ,Größe'/Weisheit. Man muss die Entscheidungen ,respektieren', aber das ist FORMAL gemeint (wir haben es halt so festgelegt). Inhaltlich verdient wahrlich nicht jede Entscheidung Respekt!! Der deutsche Staat hat meine wirtschaftliche Existenz durch dieses monströse Unrecht zerstört! Er schuldet mir noch etwas ... Geistigen Schrott produziert aber durchaus auch der Bundesgerichtshof: Zitat aus http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_5_246.pdf Dass sich eine Frau vor Liebe und Sehnsucht nach ihrem Mann verzehrt, mag - zumindest aus Sicht des Mannes - der Idealfall sein. Sollte dies nicht so sein, hat sie ihre Zuneigung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in einer Ehe vorzuspielen, jedenfalls soweit es ihre eheliche Pflicht zum Beischlaf betrifft. Der BGH leitet dies aus der ehelichen Lebens- gemeinschaft (§ 1353 BGB) ab, zu der nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung auch die rechtliche Verpflichtung (sic!) zur Geschlechtsgemeinschaft gehort. In dem 1966 vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall16 verlangte der Klager die Scheidung von seiner Ehefrau. Er hat vorgetragen ,,die Zerruttung der Ehe sei aus der Einstellung der Beklagten zum ehelichen Verkehr entstanden. Sie habe ihm erklart, sie empfande nichts beim Geschlechtsverkehr, und sei imstande dabei Zeitung zu lesen; [...]. Der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. [...] Die Beklagte habe sich beim ehelichen Verkehr entsprechend verhalten". Diese Einstellung zur ehelichen Beiwohnung ist nach Auffassung der obersten deutschen Zivilrichter nicht akzeptabel. Auszug aus der Entscheidung: ,,[...] Die Frau genugt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen laßt. Wenn es ihr aufgrund ihrer Veranlagung oder aus anderen Grunden, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehoren kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewahrung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgultigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemaß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine naturliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnugen, ohne davon beruhrt zu werden, was der andere dabei empfindet [...]". Sog. 'Werte-Konservative' - und warum ich sie verachte
Ein Wut-Artikel, hier jetzt aus -eigentlich aber immer- aktuellem Anlass, ein Beitrag von mir aus dem Jahre 2003 (http://web.archive.org/web/20031016015224/http://www.beschwerdezentrum.org:80/) Hier der Text:
Die "Werte", der sog. "Werte-Konservativen" werden häufig einige Jahrzehnte später als "Menschenrechtsverletzungen" eingestuft. Das sollte zu denken geben.
Das ist leider kein Zufall. Aktuellstes Beispiel ist die Homosexualität, aber auch bei den (noch immer nicht überwundenen) Themen Fremdenfeindlichkeit und Rassendiskriminierung waren es früher die (Werte-) Konservativen, die diese Zustände so lange als nur möglich beibehalten haben (und daran hat die christliche Kirche mit ihrer ach' so tiefen Nächstenliebe natürlich einen grausam-bedeutsamen Anteil!).
Das war früher so, und das ist eben leider auch heute noch so. Am Beispiel der Homosexualität lässt es sich, weil es eben noch aktuell ist und in der ach' so christlichen CSU noch nicht bis zum letzten Bauern durchgedrungen ist (das Diskriminierung von Homosexuellen mittlerweile eine Menschenrechtsverletzung darstellt), gut verdeutlichen: Jemand wie Edmund Stoiber war bereits Funktionär in der CSU, als diese Partei die Diskriminierung der Homosexuellen nicht etwa nur "geduldet", sondern noch aktiv betrieben hat und sich damit einer der in der neueren deutschen Geschichte widerlichsten Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht hat. Unterstützt übrigens von einem miesen konservativen Dreckspack, das sich Bundesverfassungsgericht nannte. (Stört sich hier jemand an der Wortwahl? Ja? Stört sich jemand an der Wortwahl, aber nicht daran, dass UNSER BUNDESVERFASSUNGSGERICHT sich hat Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen ...?) - Bitte bedenken Sie, verehrte Leserin und verehrter Leser: Diese Menschenrechtsverletzung war nicht im Geringsten "unvermeidbar". Alles, was man wissen musste, um sie als Menschenrechtsverletzung zu erkennen, war bekannt, wohlbekannt. Diese Menschenrechtsverletzung war Folge einer bestimmten Haltung, und die nennt man euphemistisch "werte-konservativ". ES SCHEINT SO, ALS SEIEN KONSERVATISMUS UND BARBAREI SCHLICHT SYNONYME. :-(
Diese "Werte-Konservativen" (den überwiegenden Teil von ihnen sollte man besser 'Moralistenschweine' nennen) haben Tausende von Suiciden armer junger bzw. werdender Mütter in früheren Jahrhunderten zu verantworten. Für ihre klebrige verklemmte und geistlose "Moral" mussten diese jungen Frauen sterben, weil dieses Moralisten-Pack ihnen aus ihrem (VORehelichen) Spaß am Sex eine Schande bereitete und sie so in den Tod trieb! Soll niemand sagen, "die Verhältnisse" seien halt damals so gewesen. Das ist idiotisch, denn "die Verhältnisse" waren so menschenverachtend, wie sie waren, wegen dieser Moralistenschweine, sie mussten nicht so sein.
Diese "Werte-Konvervativen" sind nicht so human, wie es in einer bestimmten Zeit möglich wäre, sondern sind sind so human, wie es unbedingt nötig, wie es nicht vermeidbar ist, geben inhumane Grundsätze, wie übrigens auch die katholische Kirche, erst dann auf, wenn die Inhumanität und Diskriminierung einfach nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, weil die Werte mittlerweile von wirklich allen erkennbar von VORVORgestern sind. Man muss diesen Kreaturen die Humnität in einem sinnlosen und überflüssigen Kampf stückchenweise abringen, wie die angeführten Beispiele überdeutlich zeigen.
Deutlich wird, was der "Kern" der euphemistisch "werte-konservativ" bezeichneten Haltung ist, wenn man sich die jeweiligen Extreme anschaut. Am äußersten rechten Rand finden wir "braunen Sumpf", archaische Instinkte und dumpfe Geistlosigkeit. Am äußersten linken Rand finden wir Intelligenz, zwar fehlgeleitete, in Ideologien erstarrte und leider auch gewaltbereite Intelligenz (wie bei der RAF), aber eben INTELLIGENZ.
Das sagt eigentlich alles!
Waren das noch Zeiten, als mein bürgerrechtliches Engagement noch so harmlos war war:(International) Bekannt wurde ich als FKK-Aktivist und Grüder der Bürgerinitiative Wald-FKK(Das war im Jahre 1998!) Aus einer Pressemitteilung aus dieser Zeit: DIE PERVERSION DER SCHAM Demnächst: Auch in der Schweiz hat der Nacktläufer keine Chance vor einem GerichtEin Gewalttäter bedroht den Nacktläufer. Der Nacktläufer wehrt sich dagegen mit Pfefferspray. Die Richterin verurteilt nicht den Aggressor, sondern das Opfer: Schweizer Verhältnisse! :-(Mein Nachbar an meinem Schweizer Wohnsitz, Urs Scheidegger, Staatsanwältin Häberli-Vogelsang und Gerichtspräsidentin Eggli vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf gemeinsam gegen den Nacktläufer. Die Dokumentation dieser erbärmlichen Farce finden Sie hier: Don Quichotte-Scheidegger: Der Ritter von der traurigen Gestalt
HinweisÜber den 'Nacktläufer kursieren eine Reihe übler Geschichten (z. B. der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Informieren Sie sich selbst (YouTube-Video mit zahlreichen Links zu Dokumenten): Im Zweifel gegen den Angeklagten - Der Missbrauch mit dem Missbrauch.Und hier einige Dokumente:
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