Eigenartige Ermittlungsmethoden der Polizei in Baden-Württemberg (Deutschland)

Erfolreiche Kriminalisierung eines unliebsamen Bürgerrechtlers

Dr. Peter Niehenke ist in seiner Rolle als Nacktläufer von Freiburg, aber auch als "Nacktläufer vom Emmental" durchaus auch uns Schweizern bekannt. Er war zu Gast bei Aeschbacher, im Mittagstalk und damals bei 'Fohrler Live' (tv3). Auch FACTS war seine 'Erscheinung' einen grossen Artikel wert. Wenn Sie auf das Foto klicken, gelangen Sie zu einer Homepage, auf der Sie die digitalisierten Mitschnitte dieser Fernsehbeiträge, neben vielen anderen Fernsehbeiträgen aus verschiedenen Ländern, herunter laden können.

Niehenke hat nicht nur in seiner Heimatstadt Freiburg, die er mittlerweile frustriert in "Zwangsburg" umgetauft hat, Probleme. Auch im Emmental, das er im Mittagstalk noch für seine Toleranz lobte, droht ihm mittlerweile Ungemach. Einerseits werden Schweizer Bürger gewalttätig gegen ihn, andererseits führen religiös bedingte Anzeigen dazu, dass er sich sogar vor Gericht zu verantworten hat. - Er scheint allerdings Fans zu haben, und es mag manchen hier überraschen, dass ausgerechnet alte Damen zu diesen Fans gehören, deren vermeintlich 'verletztes Schamgefühl' oft als Alibi für Massnahmen gegen ihn herhalten muss. Diese Damen finden seine Auftritte offensichtlich zuweilen sehr lustig, selbst noch mit 90 Jahren, und auch das kann er dokumentieren (siehe Die lustigen alten Damen von Huttwil). Das Ungemach, das ihm in der Schweiz droht, ist allerdings vergleichsweise harmlos: Für 'unanständiges Benehmen' wurde gegen ihn ein Bussgeld in Höhe von sFr. 30,- festgesetzt.

Ganz anders in Deutschland, genauer gesagt: In 'Zwangsburg'. Dort wird dieser harmlose Bürgerrechtler mit einer Unerbittlichkeit verfolgt, die ihresgleichen sucht, insbesondere, seit aus dem lustigen Nacktläufer ein scharfzüngiger Justizkritiker geworden ist: Seine Erlebnisse mit den Behörden und der Justiz haben aus dem 'Eulenspiegel' einen politischen Kämpfer gemacht, der nun seinerseits mit grosser Unerbittlichkeit Schwachstellen bei Justiz und Behörden öffentlich anprangert. Es herrscht Krieg in Zwangsburg, ein auf beiden Seiten erbittert geführter Krieg. Die unerbittliche Verfolgung seiner Person gipfelte im Jahre 2003 darin, dass dem promovierten Psychologen, der als Sexualtherapeut arbeitete, sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. An dieser Stelle hört jeder Spass auf!

Aus Rücksicht auf die beteiligten Kinder schränkte Niehenke seine öffentliche Verteidigung ein


Niehenke hatte das Glück, Indizien dafür vorlegen zu können, dass es sich bei bei diesem Verfahren um eine gezielte Intrige gegen ihn handelt, in die sogar die Landesregierung von Baden-Württemberg verwickelt zu sein scheint (siehe Landesregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch). Entgegen seiner sonst üblichen Praxis hat Niehenke damals den Strafbefehl nicht veröffentlicht (obwohl er sonst dazu neigt, jedes noch so unbedeutende Dokument zu veröffentlichen, siehe dazu auch weiter unten). Er begründet das heute damit, dass er sich selbst Beschränkungen auferlegte, was die Veröffentlichung von Dokumenten angeht, die ihn von diesen Vorwürfen entlasten, dass er zum Beispiel die von den Behörden instrumentalisierten Kinder durch Veröffentlichung der wahren Geschehnisse nicht in Gefahr bringen wollte. Es handelte sich teilweise um Kinder aus muslimischen Familien, bei denen er damit rechnete, dass sie für ihr auf Bildern und Videoclips gezeigtes Verhalten von Eltern zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Nebenstehendes Szenenfoto aus einem Bericht, der im Mai 2000 in einem Bericht des Senders SAT1 gesendet wurde, wäre ein Beispiel für ein solche möglicherweise problematisches Dokument. Verständlicherweise wollte er aber nicht belastende Aussagen veröffentlichen, ohne die Möglichkeit zu haben, entlastende Dokumente ebenso veröffentlichen zu können.

Im Zusammenhang mit einer nicht enden wollenden Serie von Prozessen gegen ihn werden nun aber diese Vorwürfe durch die Gerichte immer wieder neu aufgewärmt. Es ist zwar nicht so, dass er sich dagegen nicht wehren könnte (siehe Kleine Würstchen unter schwarzen Roben), aber es werden verständlicherweise Erinnerungen an nicht beantwortete Fragen wach. Solche Fragen gewinnen an Gewicht, wenn Ereignisse wie der Prozess gegen Michael Jackson in den USA das Thema allgemein wieder mehr in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins rücken. Und da die Vorgänge mittlerweile einige Jahre zurück liegen, hat sich Niehenke entschlossen, Teile der Ermittlungsakten sowie Material, dass er damals von sich aus den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt hatte, öffentlich zugänglich zu machen, um den Charakter der gegen ihn geführten Ermittlungen dadurch dokumentieren zu können. - Gezeigt werden auch zwei Fotos, nach denen die Ermittlungsbehörden damals auf dem bei Niehenke im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Computer (siehe unten) vergeblich suchten (die Behörden sind noch immer im Besitz des beschlagnahmten Computers und können es ja nun erneut versuchen :-). Insbesondere diese Fotos wollte Niehenke damals zum Schutze der beteiligten Kinder nicht öffentlich zeigen.

Ungereimtheiten zwischen Strafbefehl und Ermittlungsakten


Am 31. 7. 2003 erliess das Amtsgericht Freiburg nach beinahe zweijährigen Ermittlungen gegen Niehenke einen Strafbefehl über 7.500,- Euro. Niehenke nahm diesen Strafbefehl an. Er fühlte sich erpresst! Die Staatsanwaltschaft (Oberstaatsanwalts Christoph Frank, Freiburg, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes) drohte ihm mit einem öffentlichen Prozess, und obwohl er die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe energisch bestritt, wollte er einen öffentlichen Prozess bei diesem Thema nicht riskieren.

In diesem Strafbefehl heisst es unter anderem:

Zur Bewertung dieses Vorwurf hier einige Auszüge aus der Abschrift der 30minütigen Vernehmung des betreffenden 9jährigen Jungen durch eine Freiburger Kripobeamtin namens Sennefelder. Man beachte das Verhalten der Kripobeamtin und ihr offensichtliches Bemühen, den Kleinen zu 'belastenden Aussagen' zu bewegen, der aber trotz aller Peinlichkeit und trotz reichlich gebauten 'goldenen Brücken', 'Schuld' auf Niehenke abzuladen und sich selbst damit der Peinlichkeit zu entledigen, standhaft bei der Wahrheit blieb. Belastende Aussagen tauchen in der gesamten Vernehmung nicht auf (hier eine Auswahl von aussagekräftigen Seiten) - aber trotzdem taucht der oben zitierte Vorwurf im Strafbefehl auf! Der Kleine hat davon kein einziges Wort gesagt, im Gegenteil!

Und hier ist es, das Foto, von dem Samir dort spricht:

Wie man den beiden Fotos ansieht, handelt es sich um ein kleines vorwitziges Kerlchen, dass offenbar mit seiner Geste ein wenig provozieren wollte.

Der Bericht des Kleinen deckt sich vollständig mit einem Bericht, den Niehenke unmittelbar nach einer Hausdurchsuchung im Dezember 2001 ins Netz gestellt hatte:

Entlastende Ton- und Videoaufnahmen von den Ermittlungsbehörden einfach ignoriert


In dem Strafbefehl werden auch Vorwürfe erhoben, die sich auf eine Straftat beziehen, die Niehenke mehr als 12 Jahre vorher, im Jahre 1989, begangen haben soll. Im Wesentlichen geht es um dieselbe Art von Vorwurf wie bei dem kleinen Samir, nur dass der Junge ein paar Jahre älter gewesen sein soll. Die Problematik bei solchen Vorwürfen besteht ja darin, dass 'Wohl und Wehe' des so Beschuldigten von den Aussagen eines einzelnen Menschen abhängen, die aufgrund der Tatsache, dass sie so weit zurück liegen, in keiner Weise mehr (durch belegbare Tatsachen) geprüft werden können. Es ist sehr wichtig, sich vor Augen zu halten, dass ein derart Beschuldigter völlig wehrlos beliebigen Behauptungen ausgeliefert ist, dass er nicht die kleinste Chance hat, sich gegen Beschuldigungen zu wehren. Da die Tatvorwürfe zeitlich nicht präzisiert werden müssen (weil das auch gar nicht möglich wäre), hat er nicht die sonst bestehende Möglichkeit, Zeugen zu benennen, die evtl. bestätigen, dass an einem bestimmten Tag ein bestimmten Vorkommnis gar nicht hat geschehen können, vielleicht, weil er verreist war oder das Haus voller Gäste hatte oder auch immer.

Aus welchen Motiven auch immer ein mittlerweile erwachsen gewordener Mann das Bedürfnis haben könnte, eine Person, mit der er als Kind in einer engen Beziehung stand, zu belasten: Ein solcher Verdacht böte eine Steilvorlage. Und es sind viele Fälle bekannt und teilweise in den Medien aufgegriffen worden, in denen eine solche Steilvorlage auch genutzt wurde, um vermeintliche 'alte Rechnungen' begleichen zu können. - Es ist für den Jüngeren ohne jede Gefahr, was immer er auch behauptet! Er kann niemals der Lüge überführt werden. Man beachte, welche Macht einem möglicherweise sehr unreifen Menschen hier in die Hände gelegt wird: Er allein entscheidet über ein Schicksal. Und aufgrund der Intensität der öffentlichen Diskussion wissen diese Menschen auch um ihre Macht.

Angesichts dieser dramatischen Problematik müssen Ermittlungsbehörden sehr sorgfältig vorhandene Indizien abwägen, sehr sorgfältig Aussagen auf ihre innere Stimmigkeit prüfen, sehr sorgfältig prüfen, ob es seitens der Person, die den Älteren belastet, evtl. Motive dafür geben könnte, dies zu tun. Wenn die Ermittlungsbehörden das versäumen, dann wird der Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' völlig auf den Kopf gestellt.

Von einem solchen Bemühen aber ist in den Ermittlungsakten nichts, aber auch gar nichts zu spüren. Schlimmer noch: Von Niehenke vorgelegtes entlastendes Material wurde vollständig ignoriert.

Wer die Internetseiten von Niehenke kennt, dem fällt sofort seine Passion auf, Vorgänge zu dokumentieren. Die Homepage der von ihm ins Leben gerufenen 'Bürgerinitiative Wald-FKK' enthält Hunderte von Schriftdokumenten, dazu Hunderte von Fotos sowie Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ganz offensichtlich spielen Kinder im Leben von Niehenke eine grosse Rolle. Er selbst erwähnt an vielen Stellen, dass er Kinder in Pflege hatte, und offenbar hat er auch seine Beziehung zu diesen Kindern auf vielfältige Weise dokumentiert, durch Bilder und durch Videos. Solche Dokumente müssen selbstverständlich zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Anschuldigungen berücksichtigt werden!

In dem folgenden kurzen Tondokument hört man einen Gesprächsausschnitt von einem Jungen mit Niehenke. Der Junge mit Namen Sebastian fordert Niehenke auf: "Nun rubbel dir doch mal einen!" Niehenke antwortet erheitert und völlig unbefangen: "Das dürfen wir doch nicht, Sebastian!" (Den mp3-File können Sie hier herunter laden.) Was sagt uns dieses kleine Tondokument? (Es ist übrigens einem Video entnommen, siehe Sinnliche Massage unter Einhaltung der Grenzen.) Die Formulierung "Das dürfen wir doch nicht!" zeigt deutlich, dass der Junge zum wiederholten Mal gefragt hat und zum wiederholten Mal eine abschlägige Antwort erhielt.

Nach Aussage von Niehenke kommentierten die Ermittlungsbehörden diesen Tonausschnitt jedoch so: "Wenn sie das ein- oder zweimal abgelehnt haben, dann heisst das ja nicht, dass sie nicht beim dritten Mal doch darauf eingegangen sind!" Solch eine Aussage macht mich fassungslos. Die Ermittlungsbeamten haben ja Recht, nur muss man sich fragen, welche Chance denn Niehenke überhaupt hätte, das Gegenteil zu beweisen. Diese Aussage macht das absolute Ausgeliefertsein, die Ausweglosigkeit einer solchen Situation deutlich, in die, wenn derartiges Vorgehen Schule macht, sehr viele ältere Menschen sehr schnell geraten können. - Wenn diese Logik gilt, dann hätte Niehenke nur eine einzige Chance, der Aussage des Jüngeren etwas entgegen zu setzen: Er müsste für das Jahr 1989 lückenlos für alle 24 Stunden aller 365 Tage Videodokumentationen vorlegen können ...

In jedem Fall ist doch ein solches Tondokument - und es ist ja nicht das einzige Dokument, dass Niehenke den Ermittlungsbehörden vorlegen konnte, siehe unten - ein Indiz dafür, dass die Aussagen von ihm mindestens (!) ebenso glaubwürdig sind wie die Aussagen des jungen Mannes, der ihn belastet. Diese Gesprächssequenz ist ja nicht gestellt! Wie hätte er im Jahre 1989 auch einen solchen Prozess ahnen können ...

Doch damit nicht genug. Es gibt aus einem ähnlichen 'Massagevideo' einen noch sehr viel deutlicheren Hinweis darauf, wie Niehenke mit den sexuellen Bedürfnissen seiner Schutzbefohlenen umgegangen ist. Es handelt sich um einen einen Ausschnitt von etwa einer Minute Dauer (Real-Player-File, 1,4 MB). Er spricht für sich selbst. Sie können ihn hier herunter laden.

15. April 2005